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Datum: 12.11.2003
IMI-Analyse 2003/036 - in: IMI-List 0175
Eine Militärverfassung für die Europäische
Union -
Oder auch die EU ist auf Kriegskurs.
PDF-Dokument
1. Einleitung
Nach längerer Arbeit hat der sogenannte Konvent einen Entwurf
für eine EU-Verfassung vorgelegt, der
260 Seiten umfasst und in vier Abschnitte aufgeteilt ist. Zum Verfassungsentwurf
hinzu kommen noch verschiedene Teile eines Anhangs mit Zusatzvereinbarungen,
die ebenfalls Verfassungsrang erhalten. Der EU-Verfassungsentwurf
findet sich in seiner Fassung vom 20.08.2003 hier:
2. Zum Stellenwert der Militärpolitik im EU-Verfassungsentwurf
Die so genannte "Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik"
(GASP) und die "gemeinsame Verteidigungspolitik" nehmen
einen großen und zentralen Raum im Verfassungsentwurf ein.
Die Regelungen insbesondere für die Militärpolitik sind
regelrecht konkretistisch und sehr detailreich. Die EU-Kommission
schreibt dazu selbst: "Schließlich ist der Verfassungsentwurf
- durch die Ersetzung aller Bestimmungen der aktuellen Verträge
und insbesondere die Neufassung der Bestimmungen hinsichtlich des
außenpolitischen Handels und des Raums der Freiheit, der Sicherheit
und des Rechts sowie durch die vollständige Übernahme
aller Bestimmungen zu den einzelnen Politikbereichen - zwangsläufig
lang und relativ detailliert geworden." (Stellungnahme der
Kommission gemäß Artikel 48 des Vertrages über die
Europäische Union zum Zusammentritt einer Konferenz von Vertretern
der Regierungen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine Änderung
der Verträge vom 17.09.2003.) Der Stellenwert der Außen-
und Militärpolitik wird von der EU-Kommission dort wie folgt
beschrieben: "Der Konvent hat die Bestimmungen zum außenpolitischen
Handeln der Union und zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und
des Rechts im Detail untersucht. Er hat Entwürfe für Artikel
vorgelegt, die de facto eine völlige Neufassung darstellen.
Bei den übrigen Politikbereichen hat sich der Konvent darauf
beschränkt, die Bestimmungen im aktuellen EG-Vertrag mit einigen
punktuellen Änderungen zu übernehmen." Der Inhalt
des EU-Verfassungsentwurfs wird an gleicher Stelle folgendermaßen
beschrieben: "... die Bestimmungen zur Gemeinsamen Außen-
und Sicherheitspolitik werden neu gefasst; die Gemeinsame Sicherheits-
und Verteidigungspolitik wird ausgebaut und den Mitgliedstaaten,
die dies wünschen, die Möglichkeit eingeräumt, ihre
Handlungskapazitäten in einem gemeinsamen Rahmen zu erweitern."
3. Integration in die EU durch gemeinsame Militärpolitik?!
- Loyalität der Einzelstaaten gegenüber der EU-Militärpolitik?!
Im Verfassungsentwurf wird explizit erklärt: "Die Union
ist dafür zuständig, eine gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik einschließlich der schrittweisen Festlegung
einer gemeinsamen Verteidigungspolitik zu erarbeiten und zu verwirklichen."
(Artikel I-11, Absatz 4 des EU-Verfassungsentwurfs, ähnlich
und fast wortgleich in Artikel I-15, Absatz 1). Der Schritt, der
dazu gemacht werden muss, steht in Artikel I-40, Absatz, 2: "Die
Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik umfasst die schrittweise
Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik der Union. Diese
führt zu einer gemeinsamen Verteidigung, sobald der Europäische
Rat einstimmig darüber beschlossen hat." Es gibt so etwas
wie eine Loyalitätspflicht innerhalb der EU: In Artikel I-15,
Absatz 2 heißt es: "Die Mitgliedstaaten unterstützen
die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Union aktiv
und vorbehaltlos im Geiste der Loyalität und der gegenseitigen
Solidarität und achten die Rechtsakte der Union in diesem Bereich.
Sie enthalten sich jeder Handlung, die den Interessen der Union
zuwiderläuft oder ihrer Wirksamkeit schaden könnte."
Solange noch kein Beschluss des Eu-Ministerrates zur "Verteidigungspolitik"
vorliegt, können aber einzelne Staaten innerhalb der EU, die
in Bezug auf das Militär "untereinander festere Verpflichtungen
eingegangen sind" und damit "eine strukturierte Zusammenarbeit
im Rahmen der Union" begründen (Artikel I-40, Absatz 6,
mehr dazu unter Punkt 7). Einzelstaaten der EU können nach
der Verabschiedung der EU-Verfassung die voranschreitende gemeinsame
Militärpolitik nicht mehr ohne weiteres verhindern. Bei Annahme
dieses EU-Verfassungsentwurfs wird der gemeinsamen Militärpolitik
der Europäischen Union eine - wenn nicht die - zentrale Funktion
im Prozess der Integration der EU der 25 Mitgliedsstaaten zugewiesen,
dies wird in den Abschnitten über Zuständigkeiten (besonders
Artikel I-11) bzw. des allseitigen Verbindlichkeitscharakter (Artikel
I-15) besonders deutlich. Außerdem ist die gemeinsame Militärpolitik
ein - wenn nicht das - zentrale (neue) Element dieses EU-Verfassungsentwurfs.
4. Aufrüstungs-Verpflichtung in der Verfassung! - Kontrolle
durch neues Amt
Was den friedens- bzw. militärpolitischen Bereich anbelangt,
finden sich im Verfassungsentwurf zahlreiche dramatische Neuerungen:
So gibt es eine explizite Aufrüstungsverpflichtung im Verfassungsrang:
"Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen
Fähigkeiten schrittweise zu verbessern" (Artikel I-40,
Absatz 3). D.h. in der zukünftigen EU-Verfassung wird eine
regelmäßige Aufrüstung festgeschrieben! Um diese
regelmäßige Aufrüstung zu kontrollieren und teilweise
durchzuführen wird ein "Europäisches Amt für
Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten eingerichtet,
dessen Aufgabe es ist, den operativen Bedarf zu ermitteln und Maßnahmen
zur Bedarfsdeckung zu fördern, zur Ermittlung von Maßnahmen
zur Stärkung der industriellen und technologischen Grundlage
des Verteidigungssektors beizutragen und diese Maßnahmen gegebenenfalls
durchzuführen, sich an der Festlegung einer europäischen
Politik im Bereich Fähigkeiten und Rüstung zu beteiligen
sowie den Ministerrat bei der Beurteilung der Verbesserung der militärischen
Fähigkeiten zu unterstützen." (Artikel I-40, Absatz
3). Sowohl in Bezug auf die "Verbesserungen der militärischen
Fähigkeiten als auch bei der Bewertung durch das "Europäisches
Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten"
ist explizit von einer "Verpflichtung" die Rede!
5. EU-Truppen in aller Welt? - Festschreibung von Kampfeinsätzen
(auch in Drittstaaten) in der Verfassung!
Die EU erhält für ihre Militärpolitik einzelstaatliche
Militärkontingente: "Die Mitgliedstaaten stellen der Union
für die Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
zivile und militärische Fähigkeiten als Beitrag zur Verwirklichung
der vom Ministerrat festgelegten Ziele zur Verfügung. Die Mitgliedstaaten,
die untereinander multinationale Streitkräfte bilden, können
diese auch für die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik
zur Verfügung stellen." (Artikel I-40, Absatz 3) Ein weiteres
Novum ist, dass die Bereitschaft zu weltweiten Militäreinsätzen
zur verfassungsmäßigen Pflicht erhoben wird. EU-Streitkräfte
sollen zu "Kampfeinsätzen im Rahmen der Krisenbewältigung
einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen" (Artikel
III-210) eingesetzt werden können. Weiter heißt es: "Mit
allen diesen Missionen kann zur Bekämpfung des Terrorismus
beigetragen werden, unter anderem auch durch die Unterstützung
für Drittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus in
ihrem Hoheitsgebiet". (Artikel III-210). Hierbei handelt es
sich um ein extrem weit gefasstes Mandat für etwaige EU-Kampfeinsätze.
Es würde der EU sogar erlauben sich in Bürgerkriegen auf
die Seite der einen oder anderen Fraktion zu schlagen und militärisch
mit der Begründung des "Kampfes gegen den Terrorismus"
den Kriegsausgang zu beeinflussen. Wo die Grenze solcher exterritorialer
EU-Militäreinsätze gezogen wird, bleibt offen.
6. Festschreibung des Kerneuropakonzepts - enge Zusammenarbeit EU
- NATO
In Artikel 40, Absatz 6 des Verfassungsentwurfs heißt es:
"Die Mitgliedstaaten, die anspruchsvolle Kriterien in Bezug
auf die militärischen Fähigkeiten erfüllen und die
im Hinblick auf Missionen mit höchsten Anforderungen untereinander
festere Verpflichtungen eingegangen sind, begründen eine strukturierte
Zusammenarbeit im Rahmen der Union." In Artikel I-40, Absatz
7 wird das, was Jacques Chirac mal als Vorausteam wie bei der Tour
de France bezeichnet hat, konkretisiert: "Solange der Europäische
Rat keinen Beschluss im Sinne des Absatzes 2 gefasst hat, wird im
Rahmen der Union eine engere Zusammenarbeit im Bereich der gegenseitigen
Verteidigung eingerichtet." Dies bedeutet, dass einzelne Staaten
innerhalb der EU, die "untereinander festere Verpflichtungen
eingegangen" sind, gemeinsame ständige militärische
Strukturen schaffen können. Dies ist im militärischen
Bereich das, was der deutsche Außenminister in seiner Grundsatzrede
["Vom Staatenverbund zur Föderation - Gedanken über
die Finalität der europäischen Integration"] am 12.
Mai 2000 an der Humboldt-Universität in Berlin (z.B. unter:
http://www.deutschebotschaft-moskau.ru/de/aussenpolitik/reden/foederation.html
) beschrieben hat. Er sprach dort von einem "Avantgarde"-Europa,
von einem "Gravitationszentrum" innerhalb der EU, der
ältere Begriff vom "Kerneuropa" von Wolfgang Schäuble
und Karl Lamers trifft die Sache allerdings besser.
Diese so genannte "strukturierte Zusammenarbeit" bzw.
"engere Zusammenarbeit" im Bereich der Militärpolitik
ist eine Art Exklusivclub innerhalb der EU: So heißt es in
Artikel III-213, Absatz 3: "Wenn der Ministerrat die Europäischen
Beschlüsse über den Gegenstand der strukturierten Zusammenarbeit
erlässt, nehmen nur die Mitglieder des Ministerrates, die an
der strukturierten Zusammenarbeit beteiligte Mitgliedstaaten vertreten,
an den Beratungen und an der Abstimmung über diese Beschlüsse
teil. Der Außenminister der Union nimmt an den Beratungen
teil. Die Vertreter der anderen Mitgliedstaaten werden ordnungsgemäß
und in regelmäßigen Abständen vom Außenminister
der Union über die Entwicklung der strukturierten Zusammenarbeit
informiert." Wie diese engere Militärzusammenarbeit im
Rahmen der EU von anderen EU-Einzelstaaten gebremst oder verhindert
werden könnte, bleibt völlig offen. Für die offiziell
noch neutralen Staaten der EU - Finnland, Irland, Österreich
und Schweden - stellt sich ein weiteres Problem: In der EU-Verfassung
gibt es eine Reihe von expliziten Regelungen für die Zusammenarbeit
mit der NATO, so z.B. im Artikel I-40, Absatz 7: "Bei der Umsetzung
der engeren Zusammenarbeit im Bereich der gegenseitigen Verteidigung
arbeiten die beteiligten Staaten eng mit der Nordatlantikvertrags-Organisation
zusammen." Damit ist die Befürchtung nicht unberechtigt,
dass mit der Unterzeichnung dieser EU-Verfassung für die bisherigen
Nicht-NATO-Staaten die EU-Mitgliedschaft eine "NATO-Mitgliedschaft
light" wird.
7. Ministerrat entscheidet allein - Keine Parlamentbeteiligung bei
Militäreinsätzen weder vom EU-Parlament noch vom Bundestag
Mehrfach wird in der EU-Verfassung betont, dass die alleinige Entscheidungsgewalt
über die EU-Militärpolitik beim EU-Ministerrat liegt:
"Über militärische Einsätze der EU entscheidet
der Ministerrat", so regelt das Artikel 40 Absatz 4 des EU-Verfassungsentwurfs.
Ähnlich noch einmal in Artikel 198 Absatz 1: "Verlangt
eine internationale Situation ein operatives Vorgehen der Union,
so erlässt der Ministerrat die erforderlichen Europäischen
Beschlüsse". Das EU-Parlament soll also nicht beteiligt
werden. In Absatz 8 des Artikels 40 wird lediglich regelt, dass
das EU-Parlament zu "wichtigsten Aspekten" regelmäßig
anzuhören sei und über die Entwicklung der "grundlegenden
Weichenstellungen der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
auf dem Laufenden gehalten" wird. Artikel 205 Absatz 1 präzisiert
dieses Informationspflicht. In Absatz 2 heißt es dann: "Das
Europäische Parlament kann Anfragen an den Ministerrat und
den Außenminister der Union stellen." Doch eine Informationspflicht
ist kein Beschlussrecht. In seinem Urteil vom 12. Juli 1994 hatte
das Bundesverfassungsgericht bezüglich Auslandseinsätze
der Bundeswehr verbindlich festgelegt, dass der Bundestag Auslandseinsätzen
mit einfacher Mehrheit zustimmen muss. Da EU-Recht grundsätzlich
deutsches Recht bricht, ist fraglich, ob die Beteiligung des Bundestages
damit nicht de facto gestrichen ist. Dieser EU-Kontext wirft auf
die derzeitige Erarbeitung des so genannten "Parlamentsbeteiligungsgesetzes"
- eigentlich richtiger Parlementsentmachtungsgesetz - ein neues
Licht: Im vorliegenden Gesetzentwurf der SPD sind vor allem zwei
Regelungen interessant: Erstens sollen nur noch bewaffnete Einsätze
durch den Bundestag abgestimmt werden und zweitens sollen Verlängerungen
von Einsätzen automatisch erfolgen, es sei denn es widerspricht
eine Bundestagsfraktion oder 33 Abgeordnete, dann entscheidet der
Bundestag mit einfacher Mehrheit. Das Problem bei diesem Parlamentsentmachtungsgesetz
ist weniger, dass die Bundestagsabgeordneten nicht mehr grundsätzlich
mit Bundeswehr-Auslandseinsätzen befasst werden, sondern dass
durch diese Nichtbefassung auch die Öffentlichkeit aus dem
Verfahren ausgeschlossen ist. Diese geplante Regelung passt also
"sehr gut" zum Entwurf der EU-Verfassung.
8. EU-Verfassung und Grundgesetz - Aushebelung des Grundgesetzes
Prof. Dr. Jürgen Meyer (SPD), über den Bundestag Mitglied
im EU-Konvent, hat noch einmal klargestellt, dass EU-Recht immer
deutsches Recht bricht: "Sollte es allerdings ausnahmsweise
zu inhaltlichen Widersprüchen kommen, gilt der Vorrang des
EU-Rechts." Auf folgende Frage: "Kommt damit die vorauszusehende
Ratifizierung des Dokuments durch den Deutschen Bundestag nicht
einer Verfassungsänderung gleich? Welches Abstimmungsverfahren
ist hierfür vorgesehen?" konkretisierte er: "Sie
haben Recht. Nach meiner Auffassung ergibt sich aus Art. 23 Grundgesetz,
dass Bundestag und Bundesrat der EU-Verfassung mit 2/3 Mehrheit
zustimmen müssen." D.h., um das noch einmal ganz deutlich
zu schreiben: Die Annahme dieser EU-Verfassung ist eine grundlegende
Verfassungsänderung. Das Grundgesetz ist dann zweitrangig geworden.
Besonders die Grundgesetzartikel, die sich auf den Militärbereich
beziehen, die erst 1956 nach der Wiederbewaffnung eingefügt
wurden, sind damit Makulatur: Z.B. Artikel 87a (1) "Der Bund
stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. (...) (2) Außer
zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt
werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt"
oder Artikel 26, Absatz 1: "Handlungen, die geeignet sind und
in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben
der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines
Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
unter Strafe zu stellen." Die neuen Regelungen im Entwurf für
die EU-Verfassung im Militärbereich sind den Regelungen im
Grundgesetz dann übergeordnet. Greift hier eigentlich Artikel
20, Absatz 4 des Grundgesetzes? "Gegen jeden, der es unternimmt,
diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum
Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist"?
9. EU-Militärstrategie von Javier Solana: Die EU als militärischer
Faktor im Weltmaßstab in einem multilateralen System
Im Auftrag der EU-Regierungschefs hat der Verantwortliche für
den Bereich Außen- und Sicherheitspolitik" der EU, Javier
Solana einen Entwurf für ein Strategiepapier für den Militärbereich
vorgelegt. (Original z.B. unter http://imi-online.de/download/Solana-Papier.pdf
) Dieses EU-Militärstrategie-Papier wurde beim EU-Gipfel in
Thessaloniki im Grundsatz von allen EU-Regierungschefs gebilligt.
"In diesem Papier werden drei strategische Ziele für die
Europäische Union vorgeschlagen. Erstens können wir in
besonderem Maße zu Stabilität und verantwortungsvoller
Staatsführung in unserer unmittelbaren Nachbarschaft beitragen.
Zweitens müssen wir ganz allgemein eine Weltordnung schaffen,
die sich auf einen wirksamen Multilateralismus stützt. Drittens
müssen wir uns den alten und den neuen Bedrohungen stellen."
Die Europäische Union setzt dafür vor allem auf ihre (neue)
militärische Stärke: "Eine Union mit 25 Mitgliedern
und einem Verteidigungsgesamthaushalt von 160 Milliarden Euro sollte
in der Lage sein, mehrere Operationen gleichzeitig auszuführen.
Wir müssen eine strategische Kultur entwickeln, die frühe,
schnelle und, falls erforderlich, robuste Interventionen fördert".
"Wenn wir es ernst meinen mit den neuen Bedrohungen und dem
Aufbau von flexibleren mobilen Einsatzkräften, müssen
wir die Mittel für die Verteidigung aufstocken." (Es heißt
hier nicht, "wenn die Bedrohungen ernst zu nehmen sind",
es heißt: "Wenn wir es ernst meinen mit den neuen Bedrohungen..."!)
"In einer Welt globaler Bedrohungen, globaler Märkte und
globaler Medien hängt unsere Sicherheit und unser Wohlstand
von einem funktionsfähigen multilateralen System ab."
Im Fazit des Solana-Papiers heißt es: "Wir leben in einer
Welt mit neuen Gefahren, aber auch mit neuen Chancen. Wenn es der
Europäischen Union gelingt, zu einem handlungsstarken Akteur
zu werden, dann besitzt sie das Potenzial, einen wichtigen Beitrag
zur Bewältigung der Bedrohungen wie auch zur Nutzung der Chancen
zu leisten. Eine aktive und handlungsfähige Europäische
Union könnte Einfluss im Weltmaßstab ausüben. Damit
würde sie zu einem wirksamen multilateralen System beitragen,
das zu einer gerechteren und sichereren Welt führen würde."
Dies sind Kampfansagen an die von der britischen und us-amerikanischen
Regierung beschworene unilaterale Weltordnung mit einer einzigen
Weltmacht USA. Die Europäische Union soll so etwas wie die
zweite Weltmacht in einem "multilateralen" Weltsystem
werden!
10. Auch die Europäische Union will "präventive Kriege"
führen.
Im Solana-Papier wird u.a. auch das Präventivkriegskonzept
festgeschrieben: "Die Bedrohungen in diesem neuen Zeitalter
haben ihren Ursprung oftmals in fernen Gebieten. Im Zeitalter der
Globalisierung können allerdings solche fernen Bedrohungen
genauso Besorgnis erregend sein wie näher gelegene. Nukleare
Tätigkeiten in Nordkorea, nukleare Risiken in Südasien
und Proliferation im Nahen Osten sind allesamt ein Grund zur Besorgnis
für Europa." Und: "Unser herkömmliches Konzept
der Selbstverteidigung, das bis zum Ende des Kalten Krieges galt,
ging von der Gefahr einer Invasion aus. Bei den neuen Bedrohungen
wird die erste Verteidigungslinie oftmals im Ausland liegen. Die
neuen Bedrohungen sind dynamischer Art. Wenn sie nicht beachtet
werden, erhöht sich die Gefahr. ... Daher müssen wir bereit
sein, vor dem Ausbrechen einer Krise zu handeln." Damit wird
das Kernelement der National Security Strategy (NSS) der USA, -
die so genannte Bush-Doktrin - auch für den EU-Rahmen festgeschrieben.
Die Bombenphase des Krieges gegen den Irak war der Testlauf für
dieses Präventivkriegskonzept (vgl. z.B. Financial Times Deutschland,
19.03.2003). Inzwischen gilt dieses Präventivkriegskonzept
offensichtlich unter Militärs und Regierungen des Westens als
Erfolgsrezept. Die Formulierungen im Solana-Papier zeigen, dass
es keinen qualitativen - nur noch einen quantitativen - Unterschied
gibt im Bereich der expansiven Militärpolitik zwischen EU und
USA. Von vielen, auch von Regierungen, im "alten Europa"
werden gerne die US-Regierung und ihre Methoden kritisiert, doch
genau diese EU-Regierungen - einschließlich der deutschen
rot-grünen Regierung - übernehmen sehr gerne - z.B. mit
der neuen EU-Militärstrategie - genau diese Methoden, z.B.
die Präventivkriegsstrategie.
11. Der Kampf um das Gute in der Welt - oder wo liegt das Problem,
im Süden oder im Westen?
oder Mit oder ohne die USA - der Feind ist der Süden
Die drei Hauptgefahren, die die EU-Regierenden sehen, werden im
Solana-Papier benannt: "Bei einer Summierung dieser verschiedenen
Elemente extrem gewaltbereite Terroristen, Verfügbarkeit von
Massenvernichtungswaffen und Scheitern staatlicher Systeme ist es
durchaus vorstellbar, dass Europa einer sehr ernsten Bedrohung ausgesetzt
sein könnte." Gegen diese Bedrohungen helfe nur ein gemeinsames
Handeln. Das Ziel der EU-Politik wird offen und direkt formuliert,
auch wenn man/frau den Satz mehrfach lesen muss, um zu glauben,
dass er tatsächlich so im Militärstrategiepapier der EU
steht:: "Gemeinsam handelnd können die Europäische
Union und die Vereinigten Staaten eine eindrucksvolle Kraft sein
die sich für das Gute in der Welt einsetzt." Gemeinsam
für "das Gute in der Welt" gegen alles "Böse"?
Für wen dieses "Gute" gut sein soll, ist klar. Es
geht um möglichst viel Macht, Einfluss und wirtschaftliche
Expansion aus den westlichen Staaten. Die westlichen Staaten sind
sich in den Kernfragen einig, bei Differenzen im Detail (Irak):
weitere Aufrüstung und Herausbildung kriegsführungsfähiger
Armeen. Die Kriege der Zukunft werden in ständig wechselnden
Koalitionen stattfinden, bei denen nicht immer alle mitmachen werden.
Aber die Kriege werden stattfinden, gegen Länder und Menschen
im Süden. Die Analysen, die hinter dem Entwurf für eine
EU-Verfassung und hinter dem Solana-Papier stehen, gehen davon aus,
dass das Problem im Süden bei den "gescheiterten Staaten"
liegt. Im Entwurf für die neue EU-Verfassung wird genau die
neoliberale Wirtschaftspolitik festgeschrieben, die weltweit zu
Verarmung führt. Das Problem liegt also offensichtlich im Wesentlichen
nicht im Süden, sondern im Westen... Die Politik der westlichen
Staaten muss grundlegend geändert werden. Die derzeitige neoliberale
und neoimperiale Politik der EU-Staaten - zwei Seiten einer Medaille
- darf nicht auch noch festgeschrieben werden in der zukünftigen
Verfassung der Europäischen Union.
12. Vorschlag der Initiierung einer Kampagne gegen die EU-Verfassung,
um u.a. gegen die Militarisierung der Europäischen Union aktiv
zu werden
Deshalb schlagen wir als Informationsstelle Militarisierung vor,
eine Kampagne gegen diese EU-Verfassung zu initiieren. Die EU-Verfassung
ist ein Ausfluss der falschen Politik der Regierungen der EU-Staaten.
Im Militärbereich ist der EU-Verfassungsentwurf erschreckend
und deshalb kann diese EU-Verfassung nur abgelehnt werden. Eine
Kampagne gegen diese EU-Verfassung könnte getragen werden von
Gruppen der Friedens- und Antikriegsbewegung, Gruppen der globalisierungskritischen
Bewegung, Gruppen der Bewegung gegen Sozialabbau, Gruppen, die sich
um Flüchtlinge kümmern, usw. Eine Kampagne gegen diese
EU-Verfassung könnte in der Zusammenarbeit über Grenzen
hinweg zwischen politischen Gruppen verschiedener EU-Staaten stattfinden.
Dieser Entwurf der EU-Verfassung ist keine EU-Verfassung für
die Menschen. Dieser Entwurf der EU-Verfassung ist nicht unsere
EU-Verfassung!
Nachbemerkung:
- Dieser Text erscheint zum Europäischen Sozialforum (ESF)
in Paris auch in englischer Sprache, dank der Übersetzung von
Andreas Speck (WRI - War Resisters International).
- Wenn es unter den Leser/innen Menschen gibt, die innerhalb eines
Tages einen solchen Text auch in andere Sprachen übersetzen
können, bitte übersetzen oder melden bis 11.11.2003, 20.00
Uhr unter IMI@imi-online.de
(Die Zitate finden sich auf der Internet-Seite
des EU-Konvents in allen EU-Sprachen)
Text
in english
Original
PDF
english short
text in Peace-News
Tobias Pflüger
Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V.
Hechingerstraße 203
72072 Tübingen
Tel: 07071/49154
Fax: 07071/49159
Email: imi@imi-online.de
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